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§0 |
Wir nehmen keine Weiber auf! |
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§1 |
Ein OiD zu sein oder zu werden heißt den Dreeg, den Schlamm und das Wasser zu lieben. dh. Schlammlöcher dürfen nicht mutwillig umfahren werden. |
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§2 |
Ein OiD wird nicht gezwungen an Rennen teil zunehmen, es ist ausreichend sich und seinen Körper während des Rennens als Boxenluder zur Verfügung zu stellen oder an den Sonntäglichen Herrenrunden teilzunehmen. |
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§3 |
Ein OiD tritt grundsätzlich zum Spass an. Verbissenheit und übertriebener Ehrgeiz sind fehl am Platze. Trotzdem sollte ein gewisses Mindestmaß an sportlicher Herausforderung - z.B. nicht Letzer in der Einsteigerklasse der jeweiligen Rennveranstaltungen - zu Grunde gelegt werden. |
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§4 |
Ein OiD hat nicht negativ aufzufallen, so dass kein schlechtes Licht auf das Team, die Offroadgemeinde und unsere Sponsoren geworfen wird. (Wie man bei uns sagt: Er hat sich anständig aufzuführen. zB. keine Donuts nachts um 12 im Ort) |
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§5 |
Wer ein OiD werden oder bleiben will muß im Besitz eines anständigen Männermotorrades (Def. Männermotorrad s. Abs.: 1-3 ) sein. Abs 1: Als Männermotorrad gilt grundsätzlich ohne weitere Prüfung des KRAD's: - KTM LC4 mit den Hubräumen 500, 550, 600, 620, 625, 640, 660, und 710er Big Bore
Abs 2: Ebenso gelten: - Alle Strassen bzw Serien-Enduro's die nach dem 4 Takt Prinzip Raffinierte Kohlenwasserstoffe in Vorwärtsenergie umwandeln, einen anständigen Hubraum von nicht weniger als 500ccm ihr Eigen nennen können und von der Allgemeinheit nicht Sportenduro bezeichnet werden. (zB. TT 600, TE 610, 600er/650er Husabergs, GS'n, HP2's und alles was ordnungsgemäß im Gelände bewegt wird)
- Crosser mit nicht weniger als 500ccm und sonstige Witwenmacher gehören ohne weiterer Prüfung zur Männermobbedklasse und sind als Zweit-Mobbed genehmigt. |
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§6 |
Alle Kindischen Hubräume < 500ccm und sonstige Luftpumpen gelten nicht. (s. Ausnahmen §8) |
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§7 |
2 Taker (Zuwenig Takter) gelten nicht, die stinken so (s. Ausnahmen §8 u. §9) |
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§8 |
Kinder und Jugendliche die auf Grund ihres Alters nicht in der Lage sind Hubräume > 500ccm zu treiben,werden sowohl mit 4 Takt als auch mit 2 Takt Trieblingen < 500 ccm als OiD anerkannt. |
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§9 |
Treiber von Klassischen Motorrädern, werden sowohl mit 4 Takt als auch mit 2 Takt Trieblingen anerkannt. (Unabhängig vom Hubraum) |
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§10 |
Alle Quadfahrer, die sich dem Endurofahren stark hingezogen fühlen aber halt nur mit 4 Rädern fahren können, kein Baumarktquad treiben, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß im Dreeg bewegen und einen anständigen Hubraum vorweisen können, werden als OiD anerkannt. |
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§11 |
Ein OiD muß nicht gezwungenermaßen ein Oberpfälzer sein. Ist er Oberpfälzer, dann ist die Aufnahme erleichtert. Nicht Oberpfälzer werden einer genaueren Überprüfung, durch die Gründungsmitglieder, unterzogen. |
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§12 |
Wenn Not am OID ist, kann durch einstimmige Abstimmung aller OID Mitglieder sowie deren Ehegatten,
Eltern und berechtigter Erben, deren Gemeindevertreter, etwaige andere erziehungsberechtigeter
Personen, eingesetzte Mündel und anderweitig Vertretungsberechtigte sowie zwei Vertreter
der Ortskirche unter notarieller Aufsicht und ärztlicher Betreuung abgestimmt werden,
daß Nothelfer auch auf Hubräumen kleiner 600 ccm bei Enduros sowie 500 ccm bei Crossmaschinen
im OID-Rennhemd zu offiziellen Veranstaltungen antreten dürfen.
Treten Nothelfer auf Spochtenduros an, ist zusätzlich der Petitionsausschuß des Bundestages
anzurufen - 2-Takter gehören auf den Bau ! |
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Grundsätzlich nicht in einem Motorrad zu gebrauchen der 2-Takt-Motor. Die sachgemäße Verwendung eines 2-Takt-Motors ist der Einsatz als:
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gez.:
-- Team O.i.D. --
Oberpfälzer im Dreeg